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Online-Scheidung als echte Alternative

Lassen Sie sich zu Ablauf & Kosten der Online-Scheidung gut beraten.

 

Rechtsanwältin Imke Ritter

Wir bieten die Online-Scheidung seit dem Jahr 2000 an.

Immer mehr Scheidungspaare nutzen diesen Service und sparen so Zeit, Kosten und Nerven.

Das OLG Hamm hat das in seiner wegweisenden Entscheidung vom 07.03.2013 sogar bestätigt.

Die Online-Scheidung eignet sich für alle Paare, die eine Scheidung ohne Streit hinter sich bringen möchten.

Ein zweiter Rechtsanwalt wird dann nicht benötigt und oft dauert so eine Scheidung nur 1-2 Monate.

 

Den Scheidungstermin nimmt Ihr Rechtsanwalt mit Ihnen persönlich wahr.

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

 

Gern laden wir Sie ein, unseren Rundum-Service kennen zu lernen …

Vorteile der Online-Scheidung

GERINGSTE KOSTEN

Sie zahlen garantiert die geringst möglichen Kosten. Eine Scheidung kann nicht günstiger sein, das garantieren wir.

SCHNELLE BEARBEITUNG

Ihr Scheidungsauftrag wird sofort bearbeitet und der Scheidungsantrag kann oft am selben Tag eingereicht werden.

KEIN ANWALTSBESUCH

Ihre Scheidung kann ohne Anwaltstermin vor Ort durchgeführt werden. Wir regeln alles online oder per E-Mail sogar weltweit.

WEBAKTE

Sie erhalten gratis sicheren Zugang zu Ihrer persönlichen Webakte. So haben Sie 24h Zugriff auf die gesamte Korrespondenz, alle Schriftsätze und Dokumente.

EIN ANWALT REICHT

Sie benötigen nur einen Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung. So sparen Sie 50% der Rechtsanwaltskosten.

BESTE BERATUNG

Sie werden während der Scheidung bestens beraten und persönlich betreut. Sie können uns jederzeit kontaktieren und erhalten rasch Hilfe und Beratung.

Online-Scheidung? Was soll das sein?

Sie denken an Scheidung?

 

Leben vielleicht bereits vom Partner getrennt?

Sie möchten gute Beratung & Vertretung zum günstigsten Preis?

Sie möchten, dass die Scheidung möglichst schnell und unkompliziert verläuft?

Sie haben keine Lust auf persönliche Termine beim Anwalt?

 

Dann ist die Online-Scheidung das Richtige.

 

Was uns ausmacht!

 

1) zeitlich & örtlich unbegrenzte Beratung
2) schnelle & effiziente Abwicklung
3) 100%ige Kostentransparenz
4) Vertretung im Scheidungstermin
5) unbegrenzte Vor- & Nachbetreuung
6) geringst mögliche Scheidungskosten

Rechtsanwältin Imke Ritter

Scheidungtest - Ja oder Nein zur Scheidung

gratis-testen-anwalt-deutschlandSofort wissen, ob die Online-Scheidung der richtige Weg für Sie ist.

In den meisten Fällen können Scheidungen schnell und kostengünstig über unseren Service durchgeführt werden.

Sollten Sie dazu noch etwas wissen wollen, stehen wir Ihnen auch gern persönlich Rede und Antwort.

 

Unser Scheidungstest verrät Ihnen, ob die Online-Scheidung für Sie geeignet ist.

Inhalt der Online-Scheidung.Biz Expertenseite

Vor Trennung & Scheidung

 

  1. professionelle Familienberatung
  2. Kostenlose Beratung auf unserer Website
Online-Scheidung als gute & günstige Alternative

 

  1.  Ablauf der Online-Scheidung
  2. Vorteile einer Ehescheidung online
  3.  Scheidungsantrag online einreichen
  4. Schnelle Scheidung oft möglich ohne Zusatzkosten
  5. Scheidungstest – Ist die Online-Scheidung optimal?
  6. Checkliste – Was muss beachtet werden?
Das Scheidungsverfahren

 

  1. die Folgesachen von A bis Z
  2. der Scheidungstermin als Abschluss
  3. Rechtsmittel beim Scheidungsbeschluss
  4. Scheidung international
  5. Wiki – Fachbegriffe einfach erklärt
Scheidung ohne Streit

 

  1. Ratgeber zu Scheidung & Familienrecht
  2. Tipps & Tricks für eine einfache Scheidung
  3. Formular: Scheidung sofort einleiten
Kosten der Scheidung

 

  1. Kosten der Ehescheidung
  2. Gratis Kostenvoranschlag per E-Mail
  3. Kosten möglichst reduzieren
  4. Verfahrenskostenhilfe – Scheidung kostenlos?
  5. Scheidung und Steuern
Downloads

 

    1. neueste Formulare als Download

ABC - Alles zu Scheidung & Familienrecht

FAQ- Sie fragen wir antworten kostenlos.

Online-Scheidung international

Eine Online-Scheidung ist bei Auslandsbezug geradezu ideal.

 

Scheidung mit AuslandsbezugWir haben uns insbesondere auf Scheidungsverfahren mit Auslandsberührung spezialisiert. Wer im Ausland lebt, muss zum Scheidungstermin nicht persönlich erscheinen. Der Rechtsanwalt reicht den Scheidungsantrag ein und nimmt den Scheidungstermin allein wahr. Es kann durchaus sein, dass dabei auch ausländisches Scheidungsrecht zur Anwendung kommt. Es ist also nicht ungewöhnlich, wenn bei einer Scheidung vor einem deutschen Amtsgericht z.B. thailändisches, chinesisches, australisches oder arabisches Scheidungsrecht angewendet wird. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Scheidungsverfahren in Deutschland durchgeführt werden kann und welches Recht gilt, geben wir Ihnen gern kostenlos Auskunft darüber. Zur kostenlosen Scheidung finden Sie hier mehr Informationen.

Wo findet die Scheidung statt? Welches Recht wird angewendet (sog. Rom III Verordnung)? Was kostet die internationale Scheidung und wie kann man sparen? Kann ich deutsches Recht wählen?

Folgesachen der Ehescheidung

rotes-haus-immobilien-fragen-rechtsanwalt

Zugewinnausgleich & Immobilie

 

Ohne Ehevertrag besteht von Gesetzes wegen die sog. Zugewinngemeinschaft, es ist der gesetzliche Güterstand. Im Rahmen des Scheidungsverfahren kann auf Antrag der sog. Zugewinnausgleich durchgeführt werden.

Dabei werden die während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögenswerte zunächst bewertet und für jeden Ehepartner gesondert festgestellt. Nach einer Trennung, hat ein Ehepartner Anspruch auf Zugewinnausgleich gegenüber dem anderen Partner. Beim Zugewinnausgleich wird der während der Ehe gebildete Zugewinn aus der Differenz zwischen dem Endvermögen (Zustellung Scheidungsantrag) und dem Anfangsvermögen (Tag der Heirat) errechnet. Der Ehepartner mit dem geringeren Zugewinn erhält dann die Hälfte der Differenz beider Zugewinne.

Wenn beide Ehepartner über gemeinschaftliches Immobilieneigentum verfügen, muss im Rahmen der Trennung/Scheidung eine Regelung gefunden werden. Zumeist sind beide Eheleute zu je 1/2 Eigentümer des gemeinsamen Hauses und haften auch gegenüber der finanzierenden Bank zu je 1/2 als Mitdarlehensnehmer. Wenn man keine einvernehmliche Lösung findet, muss eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden, welche mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Welche Möglichkeiten haben die Eheleute mit gemeinsamer Immobilie?

1) Verkauf der Immobilie zum aktuellen Marktpreis, Ablösung des Dahrelehens und Teilung des restlichen Erlöses.

2) Vermietung der Immobilie, ohne die Eigentumsverhältnisse zu verändern.

3) Komplette Übernahme der Immobilie von einem Ehepartner. Dieser übernimmt, soweit die Bank mitwirkt, den kompletten Kredit allein und zahlt den anderen Ehepartner ggfls. aus.

4) Teilungsversteigerung, falls sich beide Ehepartner nicht einigen können.

Hausrat und WohnungszuweisungGemeinsame Wohnung und Hausrat

 

Wohnungszuweisung

 

Nach einer Trennung, muss eine Lösung im Hinblick auf die bis dahin gemeinsam bewohnte Wohnung gefunden werden. In vielen Fällen können sich die Ehepartner nicht einigen, wer die Wohnung verlässt. Man sollte hier unbedingt vereinbaren, wer die die Wohnung übernimmt und die weiteren Kosten trägt. Gelingt eine Einigung nicht, muss ein Gericht über die Zuweisung der Ehewohnung entscheiden. Ein Ehepartner wird dann durch das Gericht verpflichtet, die Wohnung zu verlassen. Die Wohnungszuweisung gibt es bei Mietwohnungen aber auch bei Immobilieneigentum. Eine gerichtliche Wohnungszuweisung ist ein relativ teures und unangenehmes Verfahren, weshalb wir Ihnen empfehlen, sich über den Verbleib in der ehelichen Wohnung außergerichtlich zu verständigen.

 

Hausratsteilung

 

Bei einer Trennung muss der gemeinsame Hausrat aufgeteilt werden. Dabei sollte, so will es das Gesetz, ein gerechte, einvernehmlich Aufteilung erfolgen. Persönliche Dinge (Papiere, Fotos, private Dokumente) sollten die jeweiligen Ehepartner an sich nehmen. Da sich nicht alle Hausratsgegenstände teilen lassen, sollte die Aufteilung dann dem Wert nach gerecht erfolgen. In vielen Fällen hat sich die Erstellung einer Inventarliste als vorteilhaft erwiesen. Können sich die Ehepartner nicht einigen, muss das Familiengericht den Hausrat per Beschluss aufteilen. Auch das ist ein teures und im Grunde unsinniges Verfahren, welches es zu vermeiden gilt.

 

schnelle-scheidung-altersvorsoge-treffen-anwalt-familienrechtVersorgungsausgleich & Unterhalt

 

Versorgungsausgleich

 

Beim Versorgungsausgleich werden zunächst die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzliche und private Anwartschaften) berechnet und dann zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Jeder Ehepartner erhält vom anderen die Hälfte der Rentenpunkte übertragen. Soweit die Rentenanwartschaften eine gewisse Bagatellgrenze nicht überschreiten, bleiben sie unberührt. Das führt zu dem Ergebnis, dass im Hinblick auf die Ehezeit, beide Ehepartner eine gleich hohe Rente erhalten. Dies soll insbesondere Nachteile während der Ehe ausgeglichen, die z.B. durch die Kindererziehung für einen Ehepartner auftreten. Der Versorgungsausgleich ist bei Ehen mit einer Dauer von über 3 Jahren grundsätzlich durchzuführen, bei Ehe unter 3 Jahren nur auf Antrag eines Ehepartners. Ein Verzicht darauf ist möglich, allerdings muss dafür ein notarieller Vertrag errichtet werden. Daneben besteht die Möglichkeit im Scheidungstermin durch Anwaltsvergleich auf den Rentenausgleich zu verzichten. Dazu ist es aber notwendig, dass beide Ehepartner anwaltlich vertreten sind. Eine Scheidung ohne Versorgungsausgleich ist wesentlich schneller.

 

Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt & Kindesunterhalt

 

Oft spielt im Rahmen einer Trennung das Thema Unterhalt eine Rolle. Zunächst muss man zwischen dem Trennungsunterhalt (vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Scheidung) und dem nachehelichen Unterhalt (nach der Scheidung) unterscheiden. Im Scheidungsverfahren wird nur der sog. nacheheliche Unterhalt als Folgesache beim Gericht mit „behandelt“, wenn ein Ehepartner dies beantragt. Der Trennungsunterhalt muss in einem gesonderten Verfahren bei Gericht geltend gemacht werden. In Unterhaltsverfahren herrscht Anwaltszwang , jedoch nur für das Hauptsacheverfahren. Im einstweiligen Anordnungsverfahren müssen die Beteiligten nicht anwaltlich vertreten sein. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen der letzten 12 Monate (bei abhängig Beschäftigten, also Angestellten, Arbeitern usw.) und der letzten 3 Jahre bei Selbständigen. Falls Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, ist letztlich auch der Kindesunterhalt zu regeln. Dieser richtet sich ebenfalls nach dem bereinigten Nettoeinkommen und berechnet sich im Grundsatz nach der sog. Düsseldorfer Tabelle.

 

kalender-scheidung-deutschland-rechtsanwalt

Gibt es eine echte Online-Scheidung?

 

Eine Entwicklung nimmt ihren Lauf.

 

Eine echte Online-Scheidung, also eine Ehescheidung ohne gerichtlichen Scheidungstermin, ist in Deutschland derzeit nur in Ausnahmefällen möglich.

In § 128 I FamFG ist Folgendes geregelt:

„Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören.“

Zwar ist die persönliche Anhörung der Eheleute im Scheidungsverfahren kein absolutes Muss aber die Großzahl der Familiengerichte wird darauf nicht verzichten.

Vereinzelt gab es bei den von uns betreuten Scheidungsverfahren Richter oder Richterinnen, die auf eine persönliche Anhörung verzichtet haben aber hier handelte sich um jeweils fallbezogene Ausnahmen.

Bei Scheidungen im Inland ist daher stets von einer persönlichen Anhörung auszugehen.

Es besteht aber die Möglichkeit, dass die Ehegatten getrennt voneinander und ggfls. auch bei verschiedenen Gerichten angehört werden.

Dazu ist in § 128 III FamFG Folgendes geregelt:

„Ist ein Ehegatte am Erscheinen verhindert oder hält er sich in so großer Entfernung vom Sitz des Gerichts auf, dass ihm das Erscheinen nicht zugemutet werden kann, kann die Anhörung oder Vernehmung durch einen ersuchten Richter erfolgen.“

„Ersuchter Richter“ bedeutet hier, dass das mit der Scheidung befasste Gericht für die Anhörung des anderen Ehepartners ein gesondertes Amtsgericht bestimmt (z.B. am Wohnort dessen).

Mittlerweile ist es darüber hinaus auch Gang und Gäbe, dass im Ausland lebend Eheleute nicht persönlich angehört werden.

Hier reicht oft eine schriftliche und von einer deutschen Auslandsvertretung begalubigte Erklärung, welche die persönliche Anhörung dann ersetzt.

Dann kann man im Grunde von einer echten Online-Scheidung sprechen.

In Zuge der Technisierung und Digitalisierung der Justiz ist aber davon auszugehen, dass persönliche Anhörungen zukünftig auch per Videokonferenz oder Videotelefonie erfolgen können.

In Thüringen hat es bereits ein Amtsgericht gegeben, welches die Anhörung via Skype durchgeführt hat.

Das sagen unsere Mandanten:

  • Scheidung ist durch. Alles ging glimpflich ab und das nicht zuletzt dank Online-Scheidung.biz. Von Anfang an habe ich mich gut beraten gefühlt. Herr Rechtsanwalt Kah hat den Scheidungstermin mit mir gemeinsam wahrgenommen. Meine anfängliche Aufregung war schnell verflogen. Danke

    Thomas S., Berlin
  • Geht nicht besser und günstiger. Meine Scheidung hat gerade einmal 6 Wochen gedauert. Wir haben den Versorgungsausgleich ausgeschlossen. Herr Kah hat uns dahingehend super beraten. Online-Scheidung.biz empfehle ich uneingeschränkt weiter.

    Kathrin B., Frankfurt
  • Super Sache, Herr Kah. Ich war anfangs nicht so überzeugt. Eine Online-Scheidung kann doch nicht funktionieren? Doch, sie hat funktioniert und sogar sehr schnell. Bin nun seit Mai 2017 endlich geschieden. Vielen Dank an das gesamte Team von online-scheidung.biz.

    Ines Z., Görlitz
  • Wie soll ich mich bloß scheiden lassen? Ich wohne seit 20 Jahren in den USA und wollte wegen der Scheidung nicht nach Deutschland reisen. Die Lösung war Online-Scheidung.Biz. Es ging schnell und unkompliziert. Vielen Dank dem Team von Rechtsanwalt Kah.

    Dr. Phillip M., Los Angeles

ONLINE-SCHEIDUNG.BIZ Warum Sie uns vertrauen können.

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