Ich habe keine Adresse von meinem Ehegatten und habe auch jahrelang keinen Kontakt mehr. Kann ich mich trotzdem scheiden lassen?
Es kommt gar nicht so selten vor, dass man sich komplett aus den Augen verliert und auch keine Adresse des anderen Ehegatten vorhanden ist und auch sonst kein Kontakt mehr vorhanden ist. Keine Telefonnummer. Auch Facebook hilft nicht weiter.
Nicht selten taucht ein Ehegatte nach Scheitern der Ehe völlig unter, beginnt ein neues Leben – nicht selten im Ausland. Aber selbstverständlich will man ja auch irgendwann mal geschieden werden. Ist dies möglich?
Die öffentliche Zustellung ist daher an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Die Aussage, man wisse nicht, wo der andere Ehegatte sich aufhält ist leider nicht ausreichend. Die Gerichte stellen diesbezüglich hohe Anforderungen. Die Rechtsprechung spricht diesbezüglich von einem „allgemein unbekannten“ Aufenthalt. Man muss schon intensive Nachforschungen betrieben haben, um den Aufenthalt des Ehegatten ausfindig zu machen. Kurze Anfragen bei Freunden und Verwandten reicht nicht aus. Wichtig ist immer, dem Gericht gegenüber nachzuweisen, dass man alles Erreichbare versucht hat (Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. November 2012 (AZ: II-2 WF 157/12))
Man kann verlangen, dass der scheidungswillige Ehegatten folgende Schritte unternimmt:
Dies muss dann mit einer Versicherung an Eides statt versichert werden, dass zumindest diese Schritte unternommen wurden.
Mit Auslandsbezug gibt es auch noch die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung gemäß § 185 Nr.3 ZPO. Das ist dann der Fall ,wenn die Zustellung im Ausland nicht möglich oder keinen Erfolg verspricht. Dies kann der Fall sein, wenn der betreffende Staat kein Rechtshilfeabkommen hat.
Eine öffentliche Zustellung kann darüber hinaus dann auch zulässig sein, wenn die Zustellung im betreffenden Staat über alle Gebühr dauert.
Beispiele:
Brasilien: Rechtshilfe JA, aber 12 – 16 Monate Bearbeitungsdauer
China: längere Erledigungsdauer
Haiti: Rechtshilfe JA, aber bis 36 Monate Bearbeitungsdauer
Indien: keine zuverlässige Erledigung
Jamaika: keine Rechtshilfe
Korea (Volksrepublik): keine Rechtshilfe
Kuba: Rechtshilfe JA nur bei Zustellung, aber 6 – 12 Monate Bearbeitungsdauer
Malaysia: Rechtshilfe JA, aber ca. 12 Monate Bearbeitungsdauer
Russland: Rechtshilfe JA, aber 12 – 16 Monate Bearbeitungsdauer
Saudi-Arabien: keine Rechtshilfe
Thailand: Rechtshilfe JA, aber 6 – 12 Monate Bearbeitungsdauer
Tunesien: Rechtshilfe JA, aber 6 – 36 Monate Bearbeitungsdauer
Vereinigte Arabische Emirate: Rechtshilfe JA, aber mindestens 12 Monate Bearbeitungsdauer
Vietnam Rechtshilfe JA, aber 6 12 Monate Bearbeitungsdauer
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