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UnterhaltUnterhalt nach der Scheidung

 

Der unterhaltsberechtigte Ehegatte kann z.B. Anspruch auf den sog. Betreuungsunterhalt haben, sofern er noch minderjährige Kinder betreut.
Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt stellt im Rahmen der angesprochenen Reform aber erheblich mehr auf die Eigenverantwortung nach der Scheidung ab.

So ist jetzt grundsätzlich davon auszugehen, dass jeder Ehegatte nach der Scheidung allein für sich zu sorgen hat.

Nur wenn dies aus nachvollziehbaren Gründen (Kindererziehung, Krankheit, Alter) nicht möglich ist, kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.

Dieser Anspruch kann nun aber zeitlich begrenzt oder betragsmäßig nach unten angepasst werden.

Nachehelicher Unterhalt umfasst den Elementarunterhalt, den Kranken- und Altersvorsorgeunterhalt und den ausbildungs- und trennungsbedingten Mehrbedarf.

Berechnet wird der nacheheliche Unterhalt vom Grundsatz wie der Trennungsunterhalt.

 

Unterhalt und Bedarf

 

Ob beim unterhaltsberechtigten Ehegatten ein Bedarf besteht, richtet sich nach den vormals ehelichen Lebensverhältnissen.

Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt ist beim nachehelichen Unterhalt auf den Zeitpunkt der Scheidung abzustellen, um die ehelichen Lebensverhältnisse und die prägenden und nichtprägenden Einkünfte zu bestimmen.

Höhe vom nachehelichen Unterhalt

 

Auch beim nachehelichen Unterhalt richtet sich die Höhe des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen.
Es gilt der sogenannte Halbteilungsgrundsatz.
Jeder Ehepartner nimmt danach grundsätzlich zu gleichen Teilen am gemeinsamen Lebensstandard teil.
Der halbe Anteil bildet daher den sogenannten vollen Unterhalt.

Etwaiger Kindesunterhalt ist dabei vorab vom Einkommen abzuziehen.

 

Selbstbehalt beim Trennungsunterhalt

 

Der Selbstbehalt ist der Betrag, welcher dem Unterhaltsverpflichteten nach Abzug der Unterhaltszahlungen in jedem Fall verbleiben muss.
Der Selbstbehalt gegenüber einem getrennt lebenden und dem geschiedenen Ehegatten bemisst sich nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle.

 

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