[gtranslate]

Der Streitwert bestimmt die Scheidungskosten

Scheidungskosten – Streitwert – Verfahrenswert

 

Ratgeber zur Online Scheidung und den KostenDie Kosten einer Ehescheidung richten sich im Grundsatz nach dem monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute.
Der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) kann den Verfahrenswert dann nochmals erhöhen.
Das erhöht dann auch die Kosten vom Scheidungsverfahren.
Es gibt oft die Möglichkeit einer kostenlosen Scheidung.

Um die genauen Kosten Ihrer Online-Scheidung zu berechnen muss zunächst der sogenannte Streitwert (Verfahrenswert) der Ehescheidung ermittelt werden.
Es heißt hier amtlich Streitwert, auch wenn eigentlich kein Streit besteht.

Nach diesem Streitwert richten sich die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren.
Wir prüfe auch immer, ob Sie evtl. Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben.

 

 

Dazu bilden Sie die Summe der monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute und multiplizieren mit 3.

Beispiel Eheleute Muster:
Frau Muster verdient 1.000,- € netto pro Monat und Herr Muster verdient 2.000,- EUR netto. Dazu kommt ein Mindestwert von 1.000 EUR für den Versorgungsausgleich, unabhängig davon, ob dieser Ausgleich durchgeführt wird oder nicht.

 

Dann ergibt dies eine Summe von 3.000,- EUR. Das 3fache Nettoeinkommen beträgt dann 9.000,- EUR, zzgl. eines Mindestbetrages von 1.000,00 EUR für den Versorgungsausgleich. Dieser Mindestbetrag fällt immer an, unabhängig davon, ob der Versorgungsausgleich durchgeführt wird oder nicht.

 

Beispiel:

 

Familie Muster hat ein Bar- und Anlagevermögen von 250.000,- EUR.

Sollten Sie über Vermögen von mehr als 61.355,- EUR pro Ehegatten und pro Kind verfügen (Freibetrag); so wird der übersteigende Betrag mit 10% berücksichtigt.

Davon sind für 2 Ehegatten dann 2 x 61.355,- EUR (Freibeträge) abzuziehen.
Es verbleiben 127.290,00,- €.
Davon 10%, also 12.729,- € werden zum oben berechneten Streitwert von 10.000,00- EUR addiert. Dies ergibt einen Streitwert von 22.729,00- EUR.

 

Der Streitwert ist nun errechnet.


In jedem Fall ist der Streitwert einer Scheidung ohne Streit geringer, als bei einer streitigen Ehescheidung.

 

Beispiele zur Berechnung des Streitwerts und der Kosten (Stand bis 30.5.2025).

Streitwert von 4.001 € bis 5.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1017,45 €
Gerichtskosten: 322,- €
Gesamtkosten: 1.339,45 €

 

Streitwert von 5.001 € bis 6.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.184,05 €
Gerichtskosten: 364,- €
Gesamtkosten: 1.548,05 €

 

Streitwert von 6.001 € bis 7.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.350,65 €
Gerichtskosten: 304,50 €
Gesamtkosten: 1.655,15 €

 

Streitwert von 7.001 € bis 8.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.517,25 €
Gerichtskosten: 448,- €
Gesamtkosten: 1.965,25 €

 

Streitwert von 8.001 € bis 9.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.683,85 €
Gerichtskosten: 490,- €
Gesamtkosten: 2.173,85 €

 

 

Streitwert von 9.001 € bis 10.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.850,84 €
Gerichtskosten: 532,- €
Gesamtkosten: 2.384,45 €

 

Streitwert von 10.001 € bis 13.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 2.005,15 €
Gerichtskosten: 590,- €
Gesamtkosten: 2.595,15 €

 

Streitwert von 13.001 € bis 16.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 2.159,85 €
Gerichtskosten: 648,- €
Gesamtkosten: 2.807,85 €

 

Streitwert von 16.001 € bis 19.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 2.314,55 €
Gerichtskosten: 706,- €
Gesamtkosten: 3.020,55 €

 

Sollte der Streitwert höher als 19.000,- € sein, übersenden wir Ihnen gern einen Kostenvoranschlag.

Ihr Kostenvoranschlag per E-Mail

Gern senden wir Ihnen kostenlos und unverbindlichen einen Kostenvoranschlag für Ihre Online-Scheidung per E-Mail zu.

 

Kostenvoranschlag Online-Scheidung Widget

TIPP: Folgesachen am besten im Ehevertrag regeln.

Ein Ehevertrag kann Kosten bei der Scheidung sparen

 

Wenn sich die am Scheidungsverfahren beteiligten Eheleute über alle Folgesachen der Scheidung einig sind, ist im Scheidungsverfahren selbst im Grunde nur der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) mit zu behandeln.
Es ist unbedingt zu empfehlen, dass Dinge wie Unterhalt, Hausratsteilung, eventuelle Zugewinnansprüche und Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht außerhalb des gerichtlichen Scheidungsverfahrens geregelt werden.
Gelingt das nicht, können die Kosten vor dem Amtsgericht rapide ansteigen.
Ein weiterer Vorteil der einvernehmlichen Ehescheidung ist, dass man nur einen Rechtsanwalt beauftragen muss.
Es ist zwar rein formal nicht so, dass ein Rechtsanwalt beide Eheleute vertreten kann aber es ist ausreichend, wenn sich ein Ehepartner anwaltlich vertreten lässt.
Der andere benötigt dann keinen eigenen Anwalt, kann dem Scheidungsantrag dann aber auch lediglich zustimmen, was ja vollkommen ausreichend ist.
Alle Folgesachen, die mit einer Trennung und Scheidung im Zusammenhang stehen, lassen sich durch einen Ehevertrag regeln.
Gern sind wir Ihnen auch dabei mit unserem Online-Service behilflich.
Wir erstellen für Sie einen Ehevertrag im Entwurf und passen diesen genau Ihren Bedürfnissen an.
Sie werden umfangreich persönlich beraten, bis der Vertrag Ihren Wünschen entspricht.
Sollte eine notarielle Beurkundung notwendig sein, werden wir die weiter Vorgehensweise und die daraus resultierenden Kosten mit Ihnen besprechen.