Scheidungskosten – Streitwert – Verfahrenswert
Die Kosten einer Ehescheidung richten sich im Grundsatz nach dem monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute, der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder und einem den Freibetrag von 61.355,- € pro Ehegatten und pro Kind.
Der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) kann den Verfahrenswert dann nochmals erhöhen.
Das erhöht dann auch die Kosten vom Scheidungsverfahren.
Es gibt oft die Möglichkeit einer kostenlosen Scheidung.
Um die genauen Kosten Ihrer Online-Scheidung zu berechnen muss zunächst der sogenannte Streitwert (Verfahrenswert) der Ehescheidung ermittelt werden.
Es heißt hier amtlich Streitwert, auch wenn eigentlich kein Streit besteht.
Nach diesem Streitwert richten sich die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren.
Wir prüfe auch immer, ob Sie evtl. Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben.