Wie läuft der Scheidungstermin ab?
Bei einer Scheidung ohne weitere Folgesachen kommt es gewöhnlich zu einem einzigen Gerichtstermin.Man spricht vom sog. Scheidungstermin.
In diesem Termin werden beide Eheleute zu Beginn nach ihren Personalien befragt.
Zumeist müssen der Personalausweis oder Reisepass und das Original der Heiratsurkunde dem Gericht vorgelegt werden.
Danach erfolgt die persönliche Anhörung der Eheleute.
Die Eheleute werden gefragt, wann die Trennung erfolgte und ob man geschieden werden möchte.
Nun stellt der anwesende Rechtsanwalt den Scheidungsantrag.
Der andere Ehepartner kann diesem auch ohne Anwalt zustimmen.
Falls er dem Scheidungsantrag allerdings entgegentreten möchte, würde auch hier ein eigener Rechtsanwalt benötigt.
Zumeist wird nun noch der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) erörtert und den Beteiligten erklärt.
Am Ende wird der Scheidungsbeschluss (nannte sich früher Scheidungsurteil) verkündet.
In besonderen Fällen können die Eheleute auch getrennt angehört werden.