Können sich die Eheleute nicht einigen, wer in der gemeinsamen Wohnung oder in dem gemeinsamen Haus bleibt, wird das Gericht eine Regelung herbeiführen.
Das Gericht kann eine vorläufige Entscheidung bis zum Zeitpunkt der Scheidung treffen.
Dabei wird berücksichtigt, wer mehr auf die vorhandene Wohnung oder das Haus angewiesen ist.
Beruf, Kinder und Einkommen spielen hierbei eine entscheidende Rolle.
Wenn soziale Gesichtspunkte überwiegen, tritt die Eigentumsfrage in den Hintergrund.
Hier spielt das Eigentum am Haus/an der Wohnung eine wichtigere Rolle als vor der Scheidung.
Grundsätzlich sind aber auch hier soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Kann sich das Paar auch nach der Scheidung nicht einigen, muss wieder das Gericht eine Regelung treffen..
In der gemeinsamen Immobilie bleiben darf derjenige, der nach Meinung des Richters dringender auf die Wohnung oder das Haus angewiesen ist.
Beruf, Kinder und Einkommen können dabei eine entscheidende Rolle spielen.
Im Ergebnis sollte eine gerichtliche Regelung vermieden werden.
Die Einigung kann auch durch Ehevertrag oder auf andere Weise einvernehmlich erfolgen.
Dies spart erhebliche Kosten im Scheidungsverfahren.