Scheidung Thailand

 

Scheidung aus Thailand – Die echte Online-Scheidung

 

Wenn Sie in Thailand leben und sich scheiden lassen möchten, ist die Online-Scheidung ideal.
Die Scheidung kann über uns in Deutschland durchgeführt werden, wenn eine Ehepartner Deutscher ist.
Sie müssen zum Scheidungstermin nicht einmal persönlich anwesend sein.
Wir nehmen diesen allein für Sie wahr.
Einfacher und bequemer geht es nicht.
Den Scheidungsauftrag erteilen Sie ganz einfach online.

 

Scheidungsrecht in Thailand

 

Wenn Sie vor der Scheidung in Thailand gelebt haben oder noch leben, wird thailändisches Scheidungsrecht angewendet.
Dies obwohl die Scheidung in Deutschland stattfindet.
Nach thailändischem Recht wird die Ehe durch Tod, Scheidung oder Aufhebung durch das Gericht aufgelöst.

Die Ehe wird nach thailändischem Recht aufgehoben oder für ungültig erklärt, wenn diese z.B.:

  • unter Verstoß gegen das Verbot der Doppelehe eingegangen worden ist,
  • die Ehegatten bei der Heirat nicht zurechnungsfähig, geschäftsfähig, mit einander Blutsverwandt waren,
  • die Ehe nicht ordnungsgemäß registriert worden ist,
  • die Eheleute bei der Heirat nicht ehefähig waren bzw. die Ehe aufgrund eines Irrtums über die Identität des anderen Ehegatten oder aufgrund einer Drohung bzw. einer arglistigen Täuschung eingegangen wurde.

Das Recht in Thailand unterscheidet zwischen der Privat-Scheidung und der gerichtlichen Scheidung.

 

Die Privatscheidung in Thailand

 

Die Privat-Scheidung ist vollzogen, wenn beide Ehegatten vor dem Standesbeamten erklären und beurkunden lassen, dass die Ehe aufgelöst werden soll.
Formell sieht das Gesetz vor, dass diese Erklärung vor zwei Zeugen unterzeichnet wird.
Anschließend erfolgt die Registrierung der Ehescheidung vor einem Bezirksamt (Ampoe).
Eine solche Privatscheidung ist aus der Sicht des deutschen Ehegatten allerdings unwirksam.
Sie wird in Deutschland nicht anerkannt.

 

Die gerichtliche Ehescheidung in Thailand

 

Die gerichtliche Scheidung ist in Thailand für streitige Fälle vorbehalten.
Im Gesetz sind diverse Scheidungsgründe festgelegt.
Den Scheidungsgründen liegt stets ein Verschulden eines Ehegatten zugrunde.

Der antragstellende Ehegatte kann sich allerdings nicht auf das Verschulden des Anderen berufen, wenn er dem Fehlverhalten zugestimmt oder das Fehlverhalten verziehen hat.
Der Ehegatte, der einen Scheidungsgrund gesetzt hat, ist nicht zur Stellung des Scheidungsantrages berechtigt.

 

Zu den wichtigsten Scheidungsgründen zählen:
– der Ehemann behandelt während der Ehe eine andere Frau wie seine Ehefrau
– die Ehefrau begeht Ehebruch,
– ein Ehegatte hat sich ein Fehlverhalten zu Schulden kommen lassen, dass für den anderen Ehegatten entwürdigend ist oder ihm die Fortsetzung der Ehe unter Berücksichtigung seiner Lebensstellung unzumutbar macht.
– körperliche und seelische Misshandlungen durch einen Ehegatten,
– ernsthafte Beleidigungen,
– böswilliges Verlassen eines Ehegatten, wenn seit dem Verlassen ein Jahr vergangen ist, dann kann der verlassene Ehegatte die Ehescheidung beantragen),
– der Ehegatte ist zu einer erheblichen Freiheitsstrafe wegen eines Verbrechens verurteilt worden und dadurch ist das Ansehen des anderen Ehegatten erheblich geschädigt worden,
– ein Ehegatte ist für verschollen erklärt worden oder hat seinen Wohnort für mehr als 3 Jahre verlassen, ohne dass geklärt werden kann, ob er noch am Leben ist,
– einer der Ehepartner verletzt seine Pflichten aus der ehelichen Versorgungsgemeinschaft, z.B. die Pflicht den anderen Ehegatten materiell zu unterstützen,
– Geisteskrankheit, sonstige ansteckende oder gefährliche Krankheiten, körperliche Behinderung, welche ein Zusammenleben der Eheleute unmöglich machen.

 

Online-Scheidung als beste Lösung

 

Scheidung nach thailändischem Recht

 

Wenn einer der oben benannten thailändischen Scheidungsgründe vorliegt, ist es ganz einfach.
Wir reichen den Scheidungsantrag für Sie ein und nach 3-4 Monaten ist das Verfahren abgeschlossen.
Sie benötigen nur einen Rechtsanwalt und müssen nicht nach Deutschland kommen.
Ein Besuch beim deutschen Konsulat oder der Botschaft ist aber notwendig.
Dort müssen 2 Dokumente beglaubigt werden, die wir Ihnen vorfertigen.
Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.
Das Recht in Thailand kennt diesen nicht.

 

Scheidung nach deutschem Recht

 

Es ist aber auch eine Scheidung nach deutschem Recht möglich.
Man kann nämlich die Anwendung deutschen Rechtes im Scheidungstermin wählen.
Dazu ist eine 2. Anwalt erforderlich, den wir Ihnen gern stellen.
Die Mehrkosten dafür betragen pauschal 250,- €.
Es besteht auch die Möglichkeit zugleich den Versorgungsausgleich auszuschließen.
Das ist mit dem 2. Rechtsanwalt ohne Weiteres möglich.

Gern beraten wir Sie in Ihrem speziellen Fall ganz persönlich.

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Artikelinfo
Scheidung Thailand
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Scheidung Thailand
Beschreibung
Sie leben in Thailand und möchten sich scheiden lassen. Es geht ganz einfach und bequem per Online-Scheidung.
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Publisher
Online-Scheidung.Biz