Ganz klar, Nein.
Die Ehescheidung wird durch Einreichung eines Scheidungsantrages eingeleitet.
Den Scheidungsantrag kann nur ein zugelassenere Rechtsanwalt einreichen.
Man spricht vom sogenannten Anwaltszwang.
Eine Scheidung ganz ohne Anwalt ist daher nicht möglich.
„Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
§ 114 Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Vollmacht
(1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.„
Der Scheidungstermin findet am Ende der Ehescheidung statt.
Es reicht, wenn dort ein Rechtsanwalt teilnimmt.
Das gilt aber nur bei Scheidungen ohne Streit, also sog. einvernehmlichen Ehescheidungen.
Die Online-Scheidung unterliegt dem „ganz normalen“ Scheidungsrecht.
Insofern ist auch hier zumindest ein Rechtsanwalt erforderlich.