Traditionell einigt man sich bei der Heirat auf einen gemeinsamen Familiennamen.
Die während der Ehe geborenen Kinder erhalten diesen dann automatisch.
Wenn sich die Eheleute scheiden lassen, gibt es diverse Möglichkeiten einer Namensänderung.
Oft werden wir gefragt, ob die Namensänderung schon bei der Scheidung mit beantragt werden muss.
Die Änderung des Familiennamens ist immer erst nach dem rechtskräftig abgeschlossenen Scheidungsverfahren möglich.
Zuständig ist hier immer das Standesamt bei welchem Das Familienbuch geführt wird.
Diese ist im Regelfall das Standesamt der Heirat.
Wenn Sie nicht mehr in diesem Standesamtsbezirk wohnen, können Sie sich auch an das örtliche Amt wenden.
Man wird Ihren Antrag von dort an das zuständige Amt weiter leiten.
Nach Abschluss der Scheidung können Sie beim Standesamt Ihren Geburtsnamen (Mädchennamen) wieder annehmen.
Man kann auch den Nachnamen wieder annehmen, welche man vor der Ehe getragen hat, der nicht Geburtsname ist.
Dies wäre z.B. der Fall, wenn man zuvor bereits verheiratet gewesen ist.
Es besteht auch die Möglichkeit der Voranstellung eines älteren Familiennamens oder Geburtsnamens vor den jetzigen Namen.
Bei zur Heirat angenommenen Doppelnamen kann der hinzugefügte Zweitname wieder entfernt werden.
Dies geschieht durch entsprechenden Widerruf.
Nein, soweit die Namensänderung nur den eigenen Namen betrifft, ist keine Zustimmung erforderlich.
Erst wenn Kinder ins Spiel kommen kann sich das ändern.
Sie benötigen lediglich Ihren Personalausweis/Reisepass und den Scheidungsbeschluss (Früher: Scheidungsurteil) mit Rechtskraftvermerk.
Insgesamt müssen Sie mit Verwaltungsgebühren von ca. 35,- € rechnen.
Die Änderung Ihrer übrigen Papiere (Pass, Personalausweis, Führerschein usw.) verursacht dann noch weitere Kosten.
Vorab muss man wissen, dass die eigene Namensänderung den Namen der Kinder nicht berührt.
Wenn man also den eigenen Geburtsnamen nach der Scheidung wieder annimmt, hat das keine Auswirkung auf den Namen der Kinder.
Den Nachnahmen der Kinder kann man erst bei eventueller Wiederheirat ändern lassen.
Die Scheidung an sich gibt den Eltern keine Möglichkeit den Namen der Kinder anzupassen.
Hier muss dann auch der andere, sorgeberechtigte Elternteil zustimmen.
Nur in Ausnahmefällen, kann ein Gericht bestimmen, dass der Nachname des Kindes auch ohne diese Zustimmung geändert wird.