[gtranslate]

  • Alten Namen wieder annehmen.

    • 12. März 2018
    • Posted By : Imke Ritter
    • Kommentare deaktiviert für Alten Namen wieder annehmen.

    Wie kann man nach der Scheidung seinen alten Namen wieder annehmen?

    Eine Namensänderung nach der Scheidung ist für die Ex-Partner und die Kinder möglich

     

    Traditionell einigt man sich bei der Heirat auf einen gemeinsamen Familiennamen.
    Die während der Ehe geborenen Kinder erhalten diesen dann automatisch.
    Wenn sich die Eheleute scheiden lassen, gibt es diverse Möglichkeiten einer Namensänderung.

    Wann ist eine Namensänderung möglich?

    Oft werden wir gefragt, ob die Namensänderung schon bei der Scheidung mit beantragt werden muss.
    Die Änderung des Familiennamens ist immer erst nach dem rechtskräftig abgeschlossenen Scheidungsverfahren möglich.

    Welches Behörde ist für die Namensänderung zuständig?

    Zuständig ist hier immer das Standesamt bei welchem Das Familienbuch geführt wird.
    Diese ist im Regelfall das Standesamt der Heirat.
    Wenn Sie nicht mehr in diesem Standesamtsbezirk wohnen, können Sie sich auch an das örtliche Amt wenden.
    Man wird Ihren Antrag von dort an das zuständige Amt weiter leiten.

    Welche Möglichkeiten der Namensänderung gibt es nach der Scheidung?

    1) Sie können Ihre Geburtsnamen wieder annehmen.

    Nach Abschluss der Scheidung können Sie beim Standesamt Ihren Geburtsnamen (Mädchennamen) wieder annehmen.

    2) Man kann den vor der Ehe getragenen Familiennamen wieder annehmen.

    Man kann auch den Nachnamen wieder annehmen, welche man vor der Ehe getragen hat, der nicht Geburtsname ist.
    Dies wäre z.B. der Fall, wenn man zuvor bereits verheiratet gewesen ist.

    3) Es gibt auch die Voranstellung eines älteren Namens.

    Es besteht auch die Möglichkeit der Voranstellung eines älteren Familiennamens oder Geburtsnamens vor den jetzigen Namen.

    4) Ein voran- oder hintangestellter zweiter Nachname wird wieder entfernt.

    Bei zur Heirat angenommenen Doppelnamen kann der hinzugefügte Zweitname wieder entfernt werden.
    Dies geschieht durch entsprechenden Widerruf.

    Ist für eine Namensänderung die Zustimmung des anderen Ex-Ehepartners erforderlich?

    Nein, soweit die Namensänderung nur den eigenen Namen betrifft, ist keine Zustimmung erforderlich.
    Erst wenn Kinder ins Spiel kommen kann sich das ändern.

    Welche Dokumente benötigt man für eine Namensänderung?

    Sie benötigen lediglich Ihren Personalausweis/Reisepass und den Scheidungsbeschluss (Früher: Scheidungsurteil) mit Rechtskraftvermerk.

    Was kostet eine Namensänderung?

    Insgesamt müssen Sie mit Verwaltungsgebühren von ca. 35,- € rechnen.
    Die Änderung Ihrer übrigen Papiere (Pass, Personalausweis, Führerschein usw.) verursacht dann noch weitere Kosten.

    Was gibt es bei der Namensänderung von Kindern zu beachten?

    Vorab muss man wissen, dass die eigene Namensänderung den Namen der Kinder nicht berührt.
    Wenn man also den eigenen Geburtsnamen nach der Scheidung wieder annimmt, hat das keine Auswirkung auf den Namen der Kinder.

    Den Nachnahmen der Kinder kann man erst bei eventueller Wiederheirat ändern lassen.
    Die Scheidung an sich gibt den Eltern keine Möglichkeit den Namen der Kinder anzupassen.

    Hier muss dann auch der andere, sorgeberechtigte Elternteil zustimmen.
    Nur in Ausnahmefällen, kann ein Gericht bestimmen, dass der Nachname des Kindes auch ohne diese Zustimmung geändert wird.

     

Ihre gratis Frage an uns:

Gratis Rechtsberatung

Kostenvoranschlag Online-Scheidung

Kostenvoranschlag Online-Scheidung Widget