Kann ein Anwalt beide Eheleute vertreten?
Nein, eine direkte Vertretung von beiden Eheleuten ist nicht möglich und sogar zunzulässig.
Es reicht bei einem einvernehmlichen Scheidungsverfahren aber aus, wenn ein Ehepartner sich anwaltlich vertreten lässt.
Der andere Ehepartner bleibt ohne Anwalt, wenn er dem Scheidungsantrag einfach zustimmt.
Nach außen sieht es dann zwar so aus, als wenn sich beide Eheleute einen Anwalt „teilen“, rechtlich ist es aber nicht so.