In unserer alltäglichen Beratungspraxis stellt sich diese Frage meist ganz am Anfang.
Es ist ja auch verständlich, dass die Kosten der Scheidung eine große Rolle spielen.
Schließlich kursieren immer noch jede Menge Gerücht und Halbwahrheiten über die angeblich immensen Scheidungskosten.
Dabei hat es jeder selbst in der Hand, ob eine Scheidung teuer oder günstig wird.
Man muss wissen, dass sich die Kosten der Ehescheidung nach dem sogenannten Streitwert richten.
Je höher dieser Wert ist, desto höher sind die Scheidungskosten.
Es lohnt sich also, bereits im Vorfeld einer Ehescheidung alle streitigen Fragen zu klären.
Im gerichtlichen Scheidungsverfahren können solche Streitigkeiten nämlich teuer werden.
Die genaue Berechnungsmethode mit Beispielen finden Sie in unserem Ratgeber-Scheidungskosten.
Dort können Sie auch sehen, welche Kosten bei welchem Streitwert anfallen.
Alles steht und fällt mit dem Streitwert.
Sie sollten versuchen, keine Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht, Umgangsrecht) in das Scheidungsverfahren zu „verschleppen“.
Regeln Sie alles vorher, wenn möglich mit einem Ehevertrag bzw. einer Trennungsvereinbarung.
Die ist allemal billiger, als eine streitige Scheidung.
Es ist schon ein Unterschied, ob eine Scheidung 1.500 € oder 15.000 € kostet.
Streiten Sie sich um Haus und Hof, können die Scheidungskosten ins Unermessliche steigen.
Ja, wir bitten unseren Mandanten stets die Möglichkeit einer Ratenzahlung.
Kosten oder Zinsen berechnen wir nicht.
Eine Schufa-Abfrage ist nicht erforderlich.
Die monatlichen Raten können individuell abgestimmt werden.
Wir übersenden Ihnen gern einen Kostenvoranschlag per E-Mail.
Darin enthalten sind sämtliche Gerichts- und Rechtsanwaltskosten.
In vielen Fällen ist es möglich, einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen.
Die Kosten der Scheidung werden dann von der Staatskasse übernommen.
Diese betrifft die eigenen Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtskosten.
Den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe muss man noch vor dem Scheidungsantrag einreichen.
Erst wenn die Hilfe bewilligt wird, beginnt das eigentliche Scheidungsverfahren.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber-Verfahrenskostenhilfe.