Die Scheidungskosten setzen sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten zusammen.
In der Trennungszeit ist die finanzielle Situation der Ehepartner zumeist angespannt.
Für die bei uns anfallenden Rechtsanwaltsgebühren bieten wir deshalb allen Mandantinnen und Mandanten die Möglichkeit der Ratenzahlung an.
Wir berechnen keine Zinsen.
Sie zahlen keine Kosten für die Ratenzahlung.
Keine Schufa-Auskunft ist erforderlich.