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  • Pflegegeld und Kindesunterhalt

    • 14. September 2018
    • Posted By : Imke Ritter
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    Wie Frage:

    Kann das Pflegegeld, welches mein Kind bekommt, meine Verpflichtung auf Zahlung von Kindesunterhalt verringern?

    Antwort vom Fachanwalt:

    Das Pflegegeld kann in Einzelfällen den Unterhaltsanspruch bedarfsmindernd beeinflussen. Hier muss jedoch die gesetzliche Vermutung des § 1610 a BGB berücksichtigt werden. Pfegebedürftige Aufwendungen sind in der Regel nicht geringer als die Höhe der dafür erbrachten Sozialleistungen. Der Unterhaltsverpflichtete hat die Möglichkeit diese Vermutung zu widerlegen.

    Erbringt beispielsweise die Mutter für ihr pflegebedürftiges Kind kostenlos die erforderlichen Pflegeleistungen, so ist das dem Kind nach § 69 Abs. 3, Abs. 4 BSHG gezahlte Pflegegeld auf seinen Barunteraltsanspruch gegen die Mutter anzurechnen. Die gesetzliche Vermutung des § 1610 BGB ist widerlegt. Die durch das Pflegegeld abzudeckende Mehrbelastung hat die Mutter kostenfrei erbracht (vgl. Urteil des OLG Hamm vom 09.11.1993 – 9 UF 73/93).

    Wie ist der Fall, wenn die Mutter das Pflegegeld nicht als Einkommen nutzt sondern zweckentfremdet? Hier ist nach meinem Dafürhalten die Vermutung des § 1610a BGB widerlegt.

    Man muss differenzieren bei wem es angerechnet werden soll. Geht es um die Zurechnung beim unterhaltsberechtigten Pflegebedürftigen ist es, wie, Einkommen (vgl. BGH, FamRZ 1993, 417 = BGHR BGB § 1602 Abs. 1, Bedürftigkeit 2 für Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz Rheinland-Pfalz vom 31. Oktober 1974, GVBl. S. 466).

    Sozialleistungen sind im privaten Unterhaltsrecht grundsätzlich wie sonstiges Einkommen zu behandeln, soweit sie geeignet sind, den allgemeinen Lebensunterhalt zu decken, es sei denn, sie sind subsidiär (vgl. Senatsurteile vom 21. Januar 1981 – IVb ZR 548/80 – FamRZ 1981, 338 und vom 25. Februar 1987 – IVb ZR 36/86 – FamRZ 1987, 456, 458 m.N.). Beim Pflegegeld liegt keine Subsidiarität vor,  da es dem Pflegebedürftigen ohne Rücksicht auf das Einkommen gewährt wird.

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