Ich habe 2 Kinder mit in die Ehe gebracht für die ich vom Kindsvater Unterhalt bekomme.
Meine zweite Ehe steht nun vor dem aus und da ich Alleinverdiener bin, weil mein Mann Frührentner ist, stellt sich mir die Frage ob bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes der Kindesunterhalt als mein Einkommen gerechnet wird.
Nein, der Kindesunterhalt zählt nicht zum Einkommen.
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Pflegegeld und Kindesunterhalt | ONLINE-SCHEIDUNG.BIZ Dezember 12, 2017 at 1:27 pm
[…] Kindesunterhalt als Einkommen […]