Hier meine Frage:
Meine Scheidung ist seit 8 Monaten rechtskräftig.
Als Erwerbsunfähigkeitsrenterin der Versorgungsausgleich sofort auf die Rente drauf.
Nun sind wir wieder ein Paar und beabsichtigen erneut zu heiraten.
Kann in diesem Fall der Versorgungsausgleich rückgängig gemacht werden?
Nein, auch bei Wiederheirat bleibt es bei den bereits rechtskräftig festgestellten Ausgleichsansprüchen aus dem vorangegangenen Scheidungsverfahren.
Der Versorgungsausgleich kann hier nicht rückgängig gemacht werden.
Einmal übertragene Rentenanwartschaften sind sozusagen statisch.