Der Streitwert bestimmt die Scheidungskosten

Scheidungskosten – Streitwert – Verfahrenswert

 

Ratgeber zur Online Scheidung und den KostenDie Kosten einer Ehescheidung richten sich im Grundsatz nach dem monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute, der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder und einem den Freibetrag von 61.355,- € pro Ehegatten und pro Kind.
Der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) kann den Verfahrenswert dann nochmals erhöhen.
Das erhöht dann auch die Kosten vom Scheidungsverfahren.
Es gibt oft die Möglichkeit einer kostenlosen Scheidung.

Um die genauen Kosten Ihrer Online-Scheidung zu berechnen muss zunächst der sogenannte Streitwert (Verfahrenswert) der Ehescheidung ermittelt werden.
Es heißt hier amtlich Streitwert, auch wenn eigentlich kein Streit besteht.

Nach diesem Streitwert richten sich die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren.
Wir prüfe auch immer, ob Sie evtl. Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben.

 

 

Dazu bilden Sie die Summe der monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute und multiplizieren mit 3.

Beispiel:
Frau Muster verdient 1.000,- € netto pro Monat und Herr Muster verdient 2.000,- € netto.

 

Dann ergibt dies eine Summe von 3.000,- €. Das 3fache Nettoeinkommen beträgt dann 9.000,- EURO.

Falls Sie unterhaltspflichtige Kinder haben, ziehen Sie 255,- € pro Kind ab.

 

Beispiel:
Familie Muster hat 2 unterhaltspflichtige Kinder.


Also zieht man von den oben berechneten 9.000,- € einen Betrag von 510,- € (2 x 255,- €) ab. Der Streitwert beträgt nun 8.490,- EURO.

Sollten Sie über Vermögen von mehr als 61.355,- € pro Ehegatten und pro Kind verfügen (Schulden und Verbindlichkeiten sind der Höhe nach natürlich abzuziehen);
so wird der übersteigende Betrag mit 10% berücksichtigt.


Beispiel:
Familie Muster hat ein Bar- und Anlagevermögen von 250.000,- €.

 

Davon sind für 2 Ehegatten und 2 Kinder dann 4 x 61.355,- € (Freibeträge) abzuziehen.
Es verbleiben 4.580,- €.
Davon 10%, also 458,- € werden zum oben berechneten Streitwert von 8.490,- € addiert. Dies ergibt einen Streitwert von 8.948,- €.

 

Hinzu tritt noch der Streitwert für den Ausgleich der Rentenanwartschaften.
Dieser beträgt mindestens 1.000,- €.
In Versorgungsausgleichsachen beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 Prozent, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten.
Der Wert nach Satz 1 beträgt insgesamt mindestens 1 000 Euro.

 

Der Streitwert ist nun errechnet.

 

Manche Gerichte reduzieren diesen Streitwert um bis zu 25%, wenn die Ehescheidung absolut einvernehmlich und ohne streitige Folgesachen (Unterhaltssachen, Sorgerecht und Co.) erfolgt.
In jedem Fall ist der Streitwert einer Scheidung ohne Streit geringer, als bei einer streitigen Ehescheidung.

Beispiele zur Berechnung des Streitwerts und der Kosten.

Streitwert von 4.001 € bis 5.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 925,23 €
Gerichtskosten: 292,- €
Gesamtkosten: 1.217,23 €

 

Streitwert von 5.001 € bis 6.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.076,95 €
Gerichtskosten: 330,- €
Gesamtkosten: 1.406,95 €

 

Streitwert von 6.001 € bis 7.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.228,68 €
Gerichtskosten: 368,- €
Gesamtkosten: 1.596,68 €

 

Streitwert von 7.001 € bis 8.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.380,40 €
Gerichtskosten: 406,- €
Gesamtkosten: 1.786,40 €

 

Streitwert von 8.001 € bis 9.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.532,13 €
Gerichtskosten: 444,- €
Gesamtkosten: 1.976,13 €

 

 

Streitwert von 9.001 € bis 10.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.683,85 €
Gerichtskosten: 482,- €
Gesamtkosten: 2.165,85 €

 

Streitwert von 10.001 € bis 13.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.820,70 €
Gerichtskosten: 534,- €
Gesamtkosten: 2.354,70 €

 

Streitwert von 13.001 € bis 16.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.957,55 €
Gerichtskosten: 586,- €
Gesamtkosten: 2.519,75 €

 

Streitwert von 16.001 € bis 19.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 2.094,40 €
Gerichtskosten: 638,- €
Gesamtkosten: 2.732,40 €

 

Sollte der Streitwert höher als 19.000,- € sein, übersenden wir Ihnen gern einen Kostenvoranschlag.

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TIPP: Folgesachen am besten im Ehevertrag regeln.

Ein Ehevertrag kann Kosten bei der Scheidung sparen

 

Wenn sich die am Scheidungsverfahren beteiligten Eheleute über alle Folgesachen der Scheidung einig sind, ist im Scheidungsverfahren selbst im Grunde nur der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) mit zu behandeln.
Es ist unbedingt zu empfehlen, dass Dinge wie Unterhalt, Hausratsteilung, eventuelle Zugewinnansprüche und Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht außerhalb des gerichtlichen Scheidungsverfahrens geregelt werden.
Gelingt das nicht, können die Kosten vor dem Amtsgericht rapide ansteigen.
Ein weiterer Vorteil der einvernehmlichen Ehescheidung ist, dass man nur einen Rechtsanwalt beauftragen muss.
Es ist zwar rein formal nicht so, dass ein Rechtsanwalt beide Eheleute vertreten kann aber es ist ausreichend, wenn sich ein Ehepartner anwaltlich vertreten lässt.
Der andere benötigt dann keinen eigenen Anwalt, kann dem Scheidungsantrag dann aber auch lediglich zustimmen, was ja vollkommen ausreichend ist.
Alle Folgesachen, die mit einer Trennung und Scheidung im Zusammenhang stehen, lassen sich durch einen Ehevertrag regeln.
Gern sind wir Ihnen auch dabei mit unserem Online-Service behilflich.
Wir erstellen für Sie einen Ehevertrag im Entwurf und passen diesen genau Ihren Bedürfnissen an.
Sie werden umfangreich persönlich beraten, bis der Vertrag Ihren Wünschen entspricht.
Sollte eine notarielle Beurkundung notwendig sein, werden wir die weiter Vorgehensweise und die daraus resultierenden Kosten mit Ihnen besprechen.

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Kosten der Online-Scheidung
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Kosten der Online-Scheidung
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Was kostet eine Ehescheidung? Erfahren Sie alles über die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten einer Scheidung.
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Online-Scheidung.Biz