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Anhörungstermin

 

Der Anhörungstermin ist der eigentliche Scheidungstermin.
In diesem Termin vor dem Amtsgericht müssen normaler Weise beide Ehepartner persönlich erscheinen.
Sie werden dann persönlich zu den Scheidungsvoraussetzungen angehört.
Der Richter fragt beide Eheleute unter anderem:
„Seit wann leben Sie getrennt?“
„Haben Sie seit der Trennung wieder zusammen gelebt?“
„Möchten Sie die Scheidung?“

Die Anhörung ist Voraussetzung für den Ausspruch der Ehescheidung.
Gesetzlich geregelt ist der Anhörungstermin in § 128 FamFG.