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Persönliches Erscheinen

 

Das persönliche Erscheinen kann durch eine Gericht angeordnet werden.
Dann ist derjenige verpflichtet, zum Gerichtstermin persönlich zu erscheinen.
Fehlt man unentschuldigt, können ein Ordnungsgeld oder gar Ordnungshaft verhängt werden.
Im Scheidungstermin wird regelmäßig das persönliche Erscheinen beider Ehepartner vom Familiengericht angeordnet.