Die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft kann, wie eine Ehe, geschieden werden.
Man spricht dann von einer Aufhebung und nicht von einer Scheidung.
Zukünftig, sind dann Lebenspartnerschaften rechtlich nicht mehr existent.
Dies wegen der sogenannten „Ehe für Alle“
Die alten Lebenspartnerschaften sind aber weiterhin aufzuheben.
Jede Partnerschaft kann auch online aufgehoben werden.
Wir haben dazu ein spezielles Online-Formular entwickelt.
Der Ablauf des Verfahrens entspricht dem Scheidungsverfahren.
Nach Auftragserteilung wird der Aufhebungsantrag beim Amtsgericht eingereicht.
Es findet am Ende ein Aufhebungstermin statt.
In diesem wird die Lebenspartnerschaft aufgehoben.
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1 Comment
Online Scheidung Februar 8, 2018 at 11:06 pm
[…] funktioniert übrigens auch die Aufhebung einer […]