Guten Tag,
wenn der Scheidungstermin stattfindet und ich gerade im Urlaub bin, kann man den dann verlegen lassen?
Sind damit Kosten für mich verbunden?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Man kann den Scheidungstermin bei persönlicher Verhinderung (Urlaub, Krankheit usw.) auf Antrag verlegen lassen.
Dabei sollte man zur Glaubhaftmachung den Hinderungsgrund belegen (Krankenschein, Buchungsbestätigung o.ä.).
Die Verlegung verursacht keine zusätzlichen Kosten.
Lesen Sie auch, ob der Rechtsanwalt im Scheidungstermin immer eine Robe tragen muss.