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  • Kostenreduzierung durch Vertrag

    • 27. November 2017
    • Posted By : Imke Ritter
    • 0 Comment
    • ehevertrag kosten vertrag

    Ihre Frage zur den Kostenreduzierung

    Ich lebe seit 3 Jahren getrennt.
    Es besteht ein Trennungsfolgenvertrag.
    Inhalt:
    -Gütertrennung, Zugewinnausgleich, Ausschluss des Versorgungsausgleichs
    -Unterhaltsverzicht und Erb-und Pflichtteilsverzicht.
    Verringern sich dadurch die Kosten (Kostenreduzierung)?

    Antwort vom Experten

    Ja, da im Scheidungsverfahren keine Folgesachen (insbesondere der Versorgungsausgleich) mit geregelt werden müssen.
    So verringert sich der Verfahrenswert und damit auch die Gesamtkosten der Scheidung.
    Gern senden wir Ihnen einen Kostenvoranschlag per E-Mail.
    Wir prüfen dann auch, ob eventuell ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besteht.

     

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