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Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt 01.01.2024

 

Zum 01.01.2024 wurde die „Düsseldorfer Tabelle“ angepasst.

 

Seit 1. Januar 2024 muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, mindestens 480 Euro im Monat zahlen (2023: 437 Euro), wenn es unter sechs Jahre alt ist. Für ältere Kinder mehr. Wer Unterhalt zahlen muss und arbeitet, darf 2024 mindestens 1.450 Euro für sich behalten (2023: 1.370 Euro).

Aus der Düsseldorfer Unterhaltstabelle ergeben sich die aktuellen Unterhaltsbeträge und Selbstbehalte.
Sie dient als Richtschnur für die bundesweite Unterhaltsberechnung.

Die Unterhaltstabelle hat aber keine eigene Gesetzeskraft.

Besondere praktische Bedeutung hat die Tabelle bei der Berechnung vom Kindesunterhalt.
Hier werden die aktuellen Zahlbeträge abzüglich Kindergeld bereits tabellarisch aufgelistet.
Das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltszahlers und die einzelnen Altersstufen vom Kind sind dabei maßgebend.
Letztlich ist auch der in der Tabelle enthaltene Selbstbehalt zu berücksichtigen.

 

Download: Düsseldorfer Tabellen 2015 - 2024