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Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt 01.01.2023

 

Zum 01.01.2023 wurde die „Düsseldorfer Tabelle“ angepasst.

 

Im Hinblick auf die vorhergehende Erhöhung zum 1.1.2023 wurde der Mindestunterhalt innerhalb eines Jahres um insgesamt 84 €, 96 €, 112 € sowie 120 € für Kinder ab 18 Jahren erhöht. in der Altersstufe ab 18 Jahren von 628 € auf 689 €.

Aus der Düsseldorfer Unterhaltstabelle ergeben sich die aktuellen Unterhaltsbeträge und Selbstbehalte.
Sie dient als Richtschnur für die bundesweite Unterhaltsberechnung.

Die Unterhaltstabelle hat aber keine eigene Gesetzeskraft.

Besondere praktische Bedeutung hat die Tabelle bei der Berechnung vom Kindesunterhalt.
Hier werden die aktuellen Zahlbeträge abzüglich Kindergeld bereits tabellarisch aufgelistet.
Das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltszahlers und die einzelnen Altersstufen vom Kind sind dabei maßgebend.
Letztlich ist auch der in der Tabelle enthaltene Selbstbehalt zu berücksichtigen.

 

Download: Düsseldorfer Tabellen 2015 - 2024