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  • Härtefall-Scheidung auch bei psychischen Problemen

    • 19. Juli 2018
    • Posted By : Imke Ritter
    • Kommentare deaktiviert für Härtefall-Scheidung auch bei psychischen Problemen

    Vorzeitige Härtefallscheidung auch bei psychischen Problemen möglich

     

    Das Kammergericht Berlin hat jetzt entschieden, dass auch psychische Probleme für eine Härtescheidung ausreichen.
    Normalerweise muss vor einer Scheidung mindestens ein Trennungsjahr abgelaufen sein.
    Bei der Härtescheidung ist dies nicht notwendig.
    Es gibt eine Vielzahl von Härtegründen, die eine solch schnelle Scheidung möglich machen.
    Nun hat das Gericht in Berlin auch „psychischen Terror“ als Härtegrund anerkannt.
    Voraussetzung ist allerdings, dass die Scheidung diesen psychischen Druck beseitigt.
    So lag es wohl im entschiedenen Fall.

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