Wir haben für einen Mandanten die Scheidung eingereicht.
Heute erreichte uns ein Schreiben des betreffenden Gerichts.
Man teilte uns mit, dass eben diese Ehe bereits vor 4 Jahren geschieden worden sei.
Der Scheidungsbeschluss sei bereits rechtskräftig.
Die Lösung ist ganz einfach.
In dem damaligen Scheidungsverfahren hat man ihn nicht ausfindig machen können.
Die Scheidung erfolgte dann im Rahmen der sog. öffentlichen Zustellung.
Dabei werden die Schriftsätze im Amtsgericht zur Einsicht bereit gelegt und nicht direkt zugestellt.
So kann eine Scheidung auch ohne den anderen Ehegatten durchgeführt werden.
Was ist zu tun?
Wir müssen den 2. Scheidungsantrag zurück nehmen.
Der Mandant wird sich freuen, dass er so schnell geschieden ist. 🙂