Ich bin zum zweiten Mal verheiratet.
Wenn ich sterbe, kann dann meine erste, von mir geschiedene Ehefrau, von meiner zweiten Ehefrau Anteil an der Witwen-Rente verlangen.
Nein.
Nur Ihre jetzige Ehefrau hätte überhaupt Anspruch auf eine Witwenrente, soweit die Scheidung von der ersten Frau nach dem 01.Juli 1977 erfolgt ist, wovon ich zunächst ausgehe.