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  • Getrennte Anhörung

    • 12. Dezember 2017
    • Posted By : Imke Ritter
    • 2 Comments
    • scheidungstermin

    Ihre Frage zur getrennten Anhörung:

    Ist es zwingend, dass beide Partner beim Gericht erscheinen?
    Es wäre mir wirklich lieber, wenn ich meinen Ehemann nicht wieder sehen müsste.
    Außerdem wohne ich mittlerweile nicht mehr in Berlin sondern bin nach Erfurt gezogen.

    Antwort vom Scheidungsanwalt:

    In Ihrem Fall besteht die Möglichkeit, dass man Sie beim Amtsgericht Erfurt gesondert persönlich anhört.
    Dies auch wenn das Scheidungsverfahren an sich eventuell beim Amtsgericht in Berlin stattfindet.
    Wenn zwischen dem Wohn- und dem Gerichtsort eine große Entfernung besteht, kann man grundsätzlich die Anhörung im Wege der Amtshilfe beantragen.
    Den Antrag müssten Sie beim Amtsgericht, welches das Scheidungsverfahren durchführt, einreichen.
    Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem neuen Beitrag zum Thema: „Gibt es eine echte Online-Scheidung?“

2 Comments

  • Separater Scheidungstermin -getrennte Anhörung – geschieden.online Dezember 12, 2017 at 1:48 pm

    […] kann nach § 128 I FamFG auch eine Anhörung in Abwesenheit des anderen Ehepartners […]

  • Scheidung automatisch ohne Anhörung? | ONLINE-SCHEIDUNG.BIZ at 1:48 pm

    […] getrennte Anhörung […]

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