[gtranslate]

  • Ex-Heimkind verweigert Unterhalt für Mutter

    • 11. März 2018
    • Posted By : Imke Ritter
    • Kommentare deaktiviert für Ex-Heimkind verweigert Unterhalt für Mutter

    „Die Welt“ berichtet:

    Ex-Heimkind will nicht Unterhalt für Mutter zahlen“

    Eine mittlerweile erwachsene Tochter verweigert den Unterhalt für die pflegebdürftige Mutter.
    Sie wurde als Säugling und später bis zur Volljährigekeit in ein Kinderheim gegeben.
    Das Amtsgericht Offenburg muss entscheiden, ob eine Unterhaltsverpflichtung dennoch besteht.
    Zunächst hat man einen Vergleich geschlossen.
    Danach wurde der Unterhalt auf 30% beschränkt.
    Ob der Vergleich hält, ist noch nicht absehbar.

    (Quelle: https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article174012976/Ex-Heimkind-will-nicht-Unterhalt-fuer-Mutter-zahlen.html)

    Was sagt das Gesetz zum Unterhalt für die Eltern?

    Eine Verpflichtung zu Unterhalt gegenüber den Eltern kann wegen grober Unbilligkeit ausgeschlossen sein.
    Dabei sind nur schwere Verfehlungen relevant.
    Wer mit einer Rückzahlungsforderung des Sozialamts konfrontiert wird und wegen des schlechten Verhältnis zu seinem Elternteil nicht zahlen will, kann gegenüber dem Sozialamt geltend machen.
    Voraussetzung ist, dass der Übergang von Unterhaltszahlungen eine „unbillige Härte“ (§ 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII) bedeuten würden.
    Was zu einem Ausschluss von Unterhalt für die Eltern führt ist daher im Einzelfall zu prüfen.

Ihre gratis Frage an uns:

Gratis Rechtsberatung

Kostenvoranschlag Online-Scheidung

Kostenvoranschlag Online-Scheidung Widget