Fragen & Antworten zum Scheidungsrecht
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Für eine Ehescheidung ist das Familiengericht zuständig. Das Familiengericht ist bei den örtlichen Amtsgerichten angesiedelt. Welches Amtsgericht für Ihre Online-Scheidung örtlich zuständig ist, regelt § 122 FamFG. Eine Gerichtsdatenbank zur örtlichen Zuständigkeit finden Sie hier. Für ein unverbindliches Gespräch steht Ihnen Rechtsanwalt Kah gern unter 03445-779241 oder unter 0151-24032424 zur Verfügung.