Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand einer Ehe.
Dieses Güterrecht gilt also, wenn man ohne Ehevertrag heiratet.
Das dürfte bei den meisten deutschen Ehen so sein.
Wenn die Ehe dann z.B. durch eine Scheidung endet, wird ein sog. Zugewinnausgleich durchgeführt.
Dabei stellt man für beide Eheleute die Anfangsvermögen (Heirat) und Endvermögen (Zustellung Scheidungsantrag) fest.
Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn aus der Ehe muss einen Ausgleich an den anderen zahlen.