Im Scheidungstermin werden beide Eheleute zu Beginn nach den Personalien befragt.
Zumeist müssen der Personalausweis oder Reisepass und das Original der Heiratsurkunde dem Gericht vorgelegt werden.
Danach erfolgt die persönliche Anhörung der Eheleute.
Bei dieser wird zunächst der Antragsteller/die Antragstellerin gefragt, wann die Trennung erfolgte und ob man geschieden werden möchte.
Danach werden dieselben Fragen an den anderen Ehepartner gerichtet.
Nun stellt der anwesende Rechtsanwalt den Scheidungsantrag.
Der andere Ehepartner kann diesem auch ohne Anwalt zustimmen.
Falls er dem Scheidungsantrag allerdings entgegentreten möchte, würde auch hier ein eigener Rechtsanwalt benötigt.
Zumeist wird nun noch der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) erörtert und den Beteiligten erklärt.
Am Ende der Sitzung wird der Scheidungsbeschluss (nannte sich früher Scheidungsurteil) verkündet.