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3 Jahre Trennungszeit

 

Ist der Versorgungsausgleich ausgeschlossen?

 

Bei einer Trennungszeit von über 3 Jahren, kann eine Scheidung auch ohne Zustimmung des anderen Ehepartners erfolgen.

Das Gesetz geht nach einer 3jährigen Trennungszeit davon aus, dass die Ehe endgültig zerrüttet ist.

Der Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Eheleute) ist auch hier gesetzlich vorgeschrieben.

Auf den Versorgungsausgleich können die Eheleute verzichten.

Für diesen gegenseitigen Verzicht ist die notarielle Form (notarielle Beurkundung) vorgeschrieben.