Ist ein getrennter Scheidungstermin möglich und sinnvoll?
Der Scheidungstermin am Ende der Scheidung findet beim örtlich zuständigen Amtsgericht statt.
Diese befindet sich entweder am letzten gemeinsamen Wohnort oder dort, wo die gemeinsamen minderjährigen Kinder leben.
Nicht selten, ist aber einer der getrennt lebenden Ehepartner bereits weggezogen.
Ist die Entfernung zum Gerichtsort sehr weit, kann es sich lohnen eine getrennte Anhörung zu beantragen.
Dann kann ein getrennter Scheidungstermin stattfinden.
Anhörung im Wege der Amtshilfe bei ortsnahem Gericht
Findet die Scheidung z.B. in Berlin statt und der Ehemann lebt in München, kann Amtshilfe beantragt werden.
Den Antrag müsste der Mann beim Amtsgericht in Berlin einreichen.
Er beantragt dann seine Anhörung im Wege der Amtshilfe beim Familiengericht in München.
Bei erheblichen Entfernung wird diesem Antrag zumeist statt gegeben.
Die Anhörung der Eheleute erfolgt dann praktisch getrennt.
Der „echte Scheidungstermin“ findet aber weiterhin in Berlin statt.
Dort muss der Ehemann in unserem Beispiel aber nicht mehr persönlich erscheinen.
Man spart Fahrt- und Übernachtungskosten
Die Anhörung bei einem ortsnahen Gericht spart Fahrt- und Übernachtungskosten.
Darüber hinaus empfinden es viele Scheidungspaare als angenehm, sich nicht noch einmal vor Gericht zu begegnen.
Es gibt ja wahrlich besser Orte für eine eventuell noch offene Aussprache.
Funktioniert die getrennte Anhörung auch bei Streit?
Die getrennte Anhörung wird nur zugelassen, wenn es sich um eine einvernehmliche Ehescheidung handelt.
Soweit noch Folgesachen zu klären sind, müssen beide Eheleute vor dem zuständigen Familiengericht erscheinen.
Das persönliche Erscheinen wird vom Gericht angeordnet und ist gesetzlich vorgesehen.
Bei einer Online Scheidung (mehr dazu auch in unserem eBook) erfolgen die Anhörungen oft getrennt.