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Ehebedingter Nachteil

 

Der ehebedingte Nachteil spielt im Unterhaltsrecht eine Rolle.
Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht nur dann, wenn der Einkommensunterschied auf einem ehebedingten Nachteil beruht.
Der Bundesgerichtshof definiert die ehebedingten Nachteile wie folgt:
Es handelt sich um Erwerbsnachteile, die durch die von den Ehegatten praktizierte Rollenverteilung während der Ehe entstanden sind.
Dazu genüge es, wenn ein Ehegatte sich entschließe, seinen Arbeitsplatz aufzugeben, um die Haushaltsführung und Kinderbetreuung zu übernehmen.