Gütertrennung
Die Gütertrennung muss durch die Ehepartner gesondert vereinbart werden.
Diese geschieht durch einen notariellen Ehevertrag über das Güterrecht.
Bei der Gütertrennung werden die Vermögen der Ehepartner auch während der Ehe vollkommen getrennt betrachtet.
Es gibt am Ende der Ehe keinen Vermögensausgleich.