Anwaltszwang
Unter dem Anwaltszwang versteht man im Scheidungsrecht die Notwendigkeit, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Nur eine Rechtsanwalt kann den Scheidungsantrag wirksam einreichen.
Eine Scheidung ohne Anwalt ist daher nicht möglich.
Unter dem Anwaltszwang versteht man im Scheidungsrecht die Notwendigkeit, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Nur eine Rechtsanwalt kann den Scheidungsantrag wirksam einreichen.
Eine Scheidung ohne Anwalt ist daher nicht möglich.