[gtranslate]

Trennungszeit unter einem Jahr

 

Die Online-Scheidung eignet sich (noch) nicht.

 

Da das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist, kann die Ehe zunächst nur aus sog. Härtegründen geschieden werden.

Dafür ist die von uns angebotene Online-Scheidung nicht gedacht.

Falls Sie aus diversen Gründen das Trennungsjahr also nicht mehr abwarten können, sollten Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei vor Ort wenden, und ggfl. eine Härtescheidung einleiten.

Gern sind wir Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Kanzlei vor Ort behilflich.

 

Welche Möglichkeiten haben Sie noch?

 

Sie können das Trennungsjahr abwarten.
Der Scheidungsantrag kann bereits 1-2 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden.
Die Online-Scheidung eignet sich dann bestens.

 

Sie können den Test hier fortsetzen: