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Streitwert oder Verfahrenswert

 

Jedes Gerichtsverfahren hat einen bestimmten Wert.
Man bezeichnet diesen auch als Streitwert oder Verfahrenswert.

Der Wert dient als Grundlage der Berechnung der Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren.

Er entsteht unabhängig davon, ob tatsächlich Streit besteht.
Im normalen Zivilrecht ist es leicht.
Verklagt man z.B. einen Schuldner auf Zahlung von 1.000 Euro, beträgt der Streitwert 1.000 Euro.
Im Familienrecht ist das etwas komplizierter.
Wir haben eine ausführliche Erklärung der Berechnung mit Beispielen online gestellt.