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Rechtskraftvermerk

Der Rechtskraftvermerk ist ein Stempel auf einer gerichtlichen Entscheidung (z.B. Scheidungsbeschluss).
Er bestätigt die Rechtskraft.
Man kann auch erkennen, seit wann die Rechtskraft eingetreten ist (Datum).
Eine Scheidungbeschluss wird z.B. einen Monat nach Zustellung rechtskräftig, wenn keiner eine Beschwerde dagegen einlegt.