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Die Düsseldorfer Tabelle 2017

 

Sie gilt seit 01.01.2017 und enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten.

Die Düsseldorfer Tabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.

Nach der DT 2017 wird der Unterhalt grundlegend berechnet, auch wenn die Düsseldorfer Tabelle nur als Orientierung dient und keine Gesetzeskraft hat.

Die Düsseldorfer Tabelle wird zumeist alle 2 Jahre den allgemeinen Einkommensverhältnissen angepasst.

Wir veröffentlichen die aktuellen Tabellen jeweils unmittelbar nach ihrem Erscheinen.

Wenn sich die Unterhaltsrichtlinie ändert, ist immer zu prüfen, ob sich die Unterhaltsansprüche ebenfalls ändern.

In vielen Fällen, muss der monatliche Unterhaltsbetrag dann entsprechend angepasst werden.

Sie können sich hier die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2017 kostenlos herunterladen.