Steigen Sie ein in unseren Scheidungsexpress.
Manchmal muss die Scheidung schnell sein.
Sie erwarten Nachwuchs mit dem neuen Partner?
Es steht eine erneute Heirat ins Haus?
Sie möchten wegziehen und die Scheidung vorher erledigen?
Die Express-Scheidung kann helfen.
Eine Scheidung kann mit allen Folgesachen bis zu 2 Jahre dauern.
Wir schaffen es, die Dauer der Ehescheidung auf 1-2 Monate zu verkürzen.
Dazu müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Beide Ehepartner müssen die Scheidung wollen.
Alle Folgesachen, wie Unterhalt, Hausrat, Vermögen usw., müssen geklärt sein.
Es findet kein Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) statt.
Beide Ehepartner sind postalisch erreichbar und leben in Deutschland.
Der Versorgungsausgleich findet nicht statt, wenn:
Sie einen gegenseitigen Verzicht notariell beurkundet haben (Ehevertrag),
oder
Ihre Ehe noch keine 3 Jahre besteht,
oder
Sie diesen im Scheidungstermin mit 2. Rechtsanwalt ausschließen.
Bei der Expressscheidung steht Ihnen ein 2. Rechtsanwalt immer zur Verfügung.
Wir stellen diesen für eine Pauschale von nur 250,- € inklusive Umsatzsteuer.
Wie funktioniert der Scheidungsexpress?
Sie erteilen Ihren Scheidungsauftrag über nachfolgendes Online-Formular.
Wir senden Ihnen per E-Mail unsere Vollmacht und die Kostenaufstellung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).
Sie senden uns die Vollmacht, eine Kopie der Heiratsurkunde und eine Überweisungsbestätigung zurück.
Sie können auch via Paypal oder Kreditkarte zahlen.
Ihr Scheidungsantrag wird gefertigt und nach Ihrer Freigabe eingereicht.
Das gelingt zumeist noch am Tage der Beauftragung.
Wir zahlen zugleich die erforderlichen Gerichtskosten ein.
Der Scheidungsantrag wird dann dem anderen Ehepartner vom Gericht zugestellt.
Danach wird bereits der Scheidungstermin beim Familiengericht anberaumt.
Wir nehmen den Scheidungstermin mit Ihnen, dem Ehepartner und dem 2. Rechtsanwalt gemeinsam wahr.
Am Ende dieses Termins wird der Scheidungsbeschluss verkündet.
Dieser wird, dank Rechtsmittelverzicht, noch am selben Tag rechtskräftig.
Schneller kann eine rechtskräftige Scheidung nicht sein.
Was kostet die Express-Scheidung?
Es fallen die ganz normalen Scheidungskosten an.
Die Express-Scheidung ist also nicht teurer, als die normale Ehescheidung.
Lediglich die Pauschale für den 2. Rechtsanwalt von 250,- € entsteht zusätzlich.