Streitwert der Scheidung reduzieren und Kosten senken, aber wie?
Die Kosten der Ehescheidung richten sich hauptsächlich nach dem Nettoeinkommen beider Eheleute
Maßgebend ist dabei der Streitwert zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung.
Man spricht hier auch vom Verfahrenswert der Ehescheidung.
Jedes Scheidungsverfahren, auch ein solches ohne Streit, hat einen gewissen Verfahrenswert.
Dieser Wert wird zur Berechnung der Kosten (Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten) herangezogen.
Es ist sinnvoll, diesen Wert möglichst gering zu halten.
Wenn sich beide Ehepartner in allen Belangen einig sind, kann sich der Verfahrenswert erheblich reduzieren.
Folgesachen sollte die Ehepartner außerhalb des Scheidungsverfahren regeln.
Es lohnt sich daher unbedingt, eine einvernehmliche Ehescheidung durchzuführen.
Gern sind wir Ihnen dabei bereits im Vorfeld der Scheidung behilflich.