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Zugewinnausgleich bei Immobilie in England

Immobilie in England

Frage zum Zugewinnausgleich mit Immobilie im Ausland

Es handelt sich um eine vor der Ehe erworbene Immobilie in England.
Die Wertermittlung wird nicht angefochten.
Nun aber war der Wertgewinn in Großbritannien während der Ehe in Pfund erheblich, in Euro aber dank geringerer Inflation und dementsprechend historischen Umrechnungskursen gleich Null. Die Scheidung findet als Zugewinngemeinschaft in Deutschland statt.
Eingeklagt wird der Wertgewinn in Pfund, wird aber von mir abgelehnt, da er in Euro nicht vorhanden ist.
Während der Ehe haben beide Ehepartner ausschließlich in Deutschland gewohnt und dort ihren Lebensunterhalt bestritten.
Kann ich den Forderungen der Gegenseite ganz entspannt entgegensehen?
Für jede weitere Informationen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Antwort von Rechtsanwalt Christian Kah

Bei der Ermittlung des Wertzuwachses der Immobilie in England sind die Stichtage (Anfangs- und Endvermögen) maßgebend.
Dabei werden Anfangs- und Endvermögen für den Zugewinnausgleich jeweils zum mittleren Tageskurs (Pfund in Euro) umgerechnet.
Auch wenn sich die Immobilie in England befindet, so ist der Wertverlust gegenüber dem Euro bei der Bewertung zu berücksichtigen.
Insofern können Sie der Forderung wohl entspannt begegnen.

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