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Güterrecht

bereinigtes Nettoeinkommen

Güterrecht

 

Bei einer Heirat, treten die Eheleute für im Grunde automatisch in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein.
Bei diese Zugewinngemeinschaft verwaltet jeder Partner sein Vermögen weiterhin selbst, zum Ende der Ehe findet aber ein sogenannter Zugewinnausgleich statt.
Dies, um die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte gerecht aufzuteilen.
Wer das nicht will, kann die Zugewinngemeinschaft in einem Ehevertrag modifizieren oder sie ganz ausschließen.
Man kann z.B. eine Gütertrennung vertraglich vereinbaren.

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