Immer mehr Scheidungspaare möchten auf den Versorgungsausgleich verzichten.
Meistens soll durch den Verzicht auf den Versorgungsausgleich die Scheidung beschleunigt werden.
Eine Scheidung ohne den Ausgleich dauert nämlich nur 1-2 Monate.
Mit Ausgleich kann die Scheidung leicht 6-8 Monate oder bis zu einem Jahr dauern.
Macht der Verzicht dennoch immer Sinn?
Es sollte vor einem gegenseitigen Verzicht auf den Versorgungsausgleich stets geprüft werden, auf was man eigentlich verzichtet.
Immerhin geht es um Rentenzahlungen, die man von Rentenbeginn bis zum Ableben erhält.
Da verzichtet man oft leichtfertig auf erhebliche Zahlungen im Rentenalter.
Die schnelle Scheidung kann derlei finanzielle Nachteile keineswegs ausgleichen.
Wie kann man die Rentenanwartschaften abrufen?
Zunächst kann man eine Rentenauskunft der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen.
Jeder Versicherte kann bei seinem zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft beantragen.
Die enthält einen Versicherungsverlauf über die in der Rentenversicherung gespeicherten Zeiten.
Dies ist auch bei privaten Versicherungen möglich.
Zu beachten ist, dass nur Rentenanwartschaften während der Ehezeit in den Versorgungsausgleich einfließen.
Nun kann man einschätzen, welche Anwartschaften jeder Ehepartner während der Ehe erworben hat.
Mit diesem Wissen, kann jeder für sich entscheiden, ob der Verzicht Sinn macht.
Man kann bei ungerechten Ergebnissen dann auch über einen Verzicht mit finanziellem Ausgleich nachdenken.
Jedenfalls sollte auf den Versorgungsausgleich nicht leichtfertig verzichtet werden.