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Gütertrennung

Guter Scheidungsanwalt

Wenn ein Paar heiratet, treten die Eheleute für gewöhnlich automatisch in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. In deren Rahmen verwaltet jeder Partner sein Vermögen weiterhin selbst, zum Ende der Ehe findet jedoch laut Scheidungsrecht ein sogenannter Zugewinnausgleich statt, um die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte gerecht zu verteilen. Wer das nicht möchte, kann die Ausformung der Zugewinngemeinschaft in einem Ehevertrag anpassen oder sie ganz ausschließen, zum

Gütertrennung

 

Die Gütertrennung muss durch die Ehepartner gesondert vereinbart werden.
Diese geschieht durch einen notariellen Ehevertrag über das Güterrecht.
Bei der Gütertrennung werden die Vermögen der Ehepartner auch während der Ehe vollkommen getrennt betrachtet.
Es gibt am Ende der Ehe keinen Vermögensausgleich.

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