Ihre Frage zur Scheidung
Ich habe 2 Kinder mit in die Ehe gebracht für die ich vom Kindsvater Unterhalt bekomme.
Meine zweite Ehe steht nun vor dem aus und da ich Alleinverdiener bin, weil mein Mann Frührentner ist, stellt sich mir die Frage ob bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes der Kindesunterhalt als mein Einkommen gerechnet wird.
Antwort vom Experten
Nein, der Kindesunterhalt zählt nicht zum Einkommen.