Wie läuft der Scheidungstermin ab?
Wie läuft der Scheidungstermin ab?
In diesem Termin werden beide Eheleute zu Beginn nach ihren Personalien befragt.
Zumeist müssen der Personalausweis oder Reisepass und das Original der Heiratsurkunde dem Gericht vorgelegt werden.
Danach erfolgt die persönliche Anhörung der Eheleute.
Die Eheleute werden gefragt, wann die Trennung erfolgte und ob man geschieden werden möchte.
Nun stellt der anwesende Rechtsanwalt den Scheidungsantrag.
Der andere Ehepartner kann diesem auch ohne Anwalt zustimmen.
Falls er dem Scheidungsantrag allerdings entgegentreten möchte, würde auch hier ein eigener Rechtsanwalt benötigt.
Zumeist wird nun noch der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) erörtert und den Beteiligten erklärt.
Am Ende wird der Scheidungsbeschluss (nannte sich früher Scheidungsurteil) verkündet.
In besonderen Fällen können die Eheleute auch getrennt angehört werden.
Wann wird der Scheidungsbeschluss rechtskräftig?
Sofortige Rechtskraft noch im Scheidungstermin
Der Scheidungsbeschluss wird dann sofort rechtskräftig.
Wenn nur ein Rechtsanwalt beteiligt ist, kann der Rechtsmittelverzicht nicht wirksam erklärt werden.
Dann wird der Scheidungsbeschluss einen Monat nach Zustellung an die dann geschiedenen Ehepartner rechtskräftig.
Oft lohnt es sich schon aus Kostengründen nicht, einen zweiten Anwalt zu beauftragen, nur um einen Monat zu sparen.
Dafür legen wir den Rechtsmittelverzicht für Sie ein.