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Trennung im Haus

Trennung im Haus

Trennung im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung, Hausrat Teilung

Ihre Frage zur Trennung im Haus

1. Frage: Meine Frau und ich leben aus praktischen Gründen zeitweise noch im gleichen Haus.

Die Schlafzimmer sind aber getrennt. Sie hat auch einen neuen Hausstand und lebt dort mit einem neuen Partner zusammen.
Wie verhält es sich hier mit dem Trennungsjahr?

2. Frage: Können die Ehepartner bezüglich ihres Vermögens selbst bestimmen, wie sie dieses untereinander aufteilen?

Und ist es dabei auch möglich das Vermögen mit einem Datum vor der rechtlichen Scheidung zu trennen.
Ein gegenseitiges Einvernehmen wäre gegeben.

Antwort vom Experten

Eine Trennung kann auch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung wirksam erfolgen.
Man spricht hier von der Trennung von Tisch und Bett. Ihrer Schilderung nach, leben Sie also voneinander getrennt, da getrennt geschlafen und gehaushaltet wird.
Die Vermögensaufteilung kann zu jedem Zeitpunkt, also auch vor der Scheidung, eim gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.
Sie ist nicht zwingend Bestandteil (Folgesache) des gerichtlichen Scheidungsverfahrens.
Aus Kostengründen empfiehlt es sich sogar, die Vermögensauseinandersetzung selbst, also ohne gerichtliche Hilfe, in Angriff zu nehmen.

 

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