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Scheidung kostenlos

Scheidung mit Verfahrenskostenhilfe

Ihre Frage zur kostenlosen Scheidung:

Ich habe gehört, dass es die Möglichkeit einer kostenlosen Scheidung gibt.
Muss man dann wirklich gar nichts bezahlen?
Wie geht das?

Antwort vom Scheidungsanwalt:

Bei einer Scheidung fallen immer Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren an.
Für den Fall, dass man aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage ist, diese Kosten zu tragen, kann die sog. Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Man muss dabei seine eigenen finanziellen Verhältnisse in einem Fragebogen offen legen und auch belegen.

Bestenfalls wird dann Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt.
Die Scheidung ist dann tatsächlich kostenlos.
Allerdings werden die wirtschaftlichen Verhältnisse seitens der Staatskasse bis zu 4 Jahre nach der Scheidung nochmals überprüft.
Dies kann dazu führen, dass die gesamten oder ein teil der Scheidungskosten an die Staatskasse zu erstatten sind.
Den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe reichen wir für unsere Mandanten kostenlos beim Amtsgericht ein.

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